Gutschein kaufen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit

Die AGB‘s sind auf sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem
Kunden für FINE TO DINE-Produkte anwendbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

2. Inserate, Gastrobeiträge, Paid Content u.ä.

FINE TO DINE GENUSS AG (in der Folge «Verlag» genannt) ist als Verlag verantwortlich für die
Anzeigen, den Druck und die Publikation von FINE TO DINE. Der Verlag versteht unter dem Begriff
Inserat oder Anzeige nicht nur klassische Print-Werbeformen wie Inserate, Anzeigen, Beilagen, etc.,
sondern auch gängige Online-Werbemittel wie Header, Banner, Anzeigen, Buttons etc. und
kostenpflichtige redaktionelle Beiträge, deren Veröffentlichung vom Auftraggeber (damit sind explizit
auch die Gastropartner gemeint) mittels «Gut zum Druck», resp. «Check für Gastrobeitrag» aktiv
oder passiv genehmigt wurde.

3. Veröffentlichung

Für den Inhalt eines Inserats ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber hat für
allfällige Ansprüche, die von Dritten gegenüber dem Verlag aus irgendeinem Rechtsgrund
(namentlich wegen Persönlichkeitsverletzung, unlauteren Wettbewerbs, Verletzung von Urheber-,
Marken- oder anderen Schutzrechten usw.) erhoben werden, samt den damit verbundenen Anwalts-
und Gerichtskosten einzustehen. Der Verlag behält sich vor, Inserate wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach verlagspolitischen Grundsätzen abzulehnen, an Inseraten
Änderungen zu verlangen oder das Erscheinen zu sistieren. Textanzeigen müssen sich in Spaltenzahl,
Schrift und Schriftgrad vom redaktionellen Teil unterscheiden. Alle Inserate dürfen vom Verlag durch
die Überschrift «Anzeige» deutlich als solche gekennzeichnet werden.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als
solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige", «Publireportage», «Paid Content» oder «Advertorial»
deutlich erkennbar gemacht.

4. Platzierungen

Für die Aufnahme von Inseraten in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr geleistet.
Platzierungsvorschriften und -wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können aber nicht
garantiert werden. Nicht eingehaltene Platzierungsvorschriften und -wünsche berechtigen nicht zu
Preisnachlässen. Eine Ausnahme bildet ein allenfalls vorgesehener Platzierungszuschlag. Weitere
Ansprüche sind ausgeschlossen.

Der Verlag gewährleistet die für den gebuchten Titel übliche Druckqualitäten im Rahmen der durch
die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Aufwendungen vom Verlag für nicht druckreife
Unterlagen sowie noch zu bearbeitende Daten werden in Rechnung gestellt.

5. Ablehnung von Anzeigen

Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigen nach sorgfältiger Prüfung abzulehnen. Die Ablehnung
einer Anzeige wird dem potenziellen Kunden unverzüglich mitgeteilt. Für den Inhalt der Anzeigen
übernimmt der Kunde die vollumfängliche Verantwortung gegenüber dem Verlag, Behörden und
Leserschaft. Der Kunde ist für die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der Richtlinien
verantwortlich. Aus Veröffentlichungen im redaktionellen Teil, durch welche sich ein Kunde verletzt
oder sonst wie beeinträchtigt fühlt, können keine Ansprüche gegen den Verlag gestellt werden.
Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt – sowohl im Betrieb des Verlags als auch in
fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient - hat der
Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Produkte und der darin enthaltenen
Anzeigen.

Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch dem Kunden zur Kenntnis gebracht. Der
Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle
Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist
mitgeteilt wird. Bleibt das "Gut zum Druck" bis zum verlangten Termin aus, gilt die Genehmigung als
erteilt.

Druckfehler und drucktechnische Mängel, die weder Sinn noch Zweck der Anzeige wesentlich
beeinträchtigen, berechtigen zu keinen Ersatzansprüchen. Für Druckfehler, die aus mangelhafter
Datenübermittlung (Datenträger) entstehen, übernimmt der Verlag keine Haftung.

6. Druckunterlagen

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigetextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist
allein der Kunde verantwortlich
Bei Nichteintreffen oder nicht rechtzeitigem Eintreffen der druckbereiten Druckunterlagen wird der
disponierte Raum im gleichen Betrag wie die gebuchte Anzeige als Konventionalstrafe (Art. 160 OR)
in Rechnung gestellt. Anzeigenbuchungen sind nach deren schriftlicher Bestätigung verbindlich. Ein
Rücktritt nach der Zustellung der Vertragsbestätigung an den Kunden kann nicht erfolgen.
Der Verlag liefert für neu erstellte oder geänderte Inserate Probeabzüge, sofern dies zeitlich möglich
ist. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.
Werden diese bis zum vorgeschriebenen Termin nicht an den Verlag retourniert, gilt der Abzug
als vom Auftraggeber genehmigt, und das Inserat geht unverändert in Druck.

7. Technische Mängel

Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung des Inserats wesentlich beeinträchtigen,
berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Ebenso wenig kann für Abweichungen von typografischen
Vorschriften oder für fehlende Codezeichen in Coupon-Anzeigen Ersatz geleistet werden. Der
Verlag übernimmt keine Haftung für Folgen eventueller Fehler in Copyproofs oder Lithos, die in den
vom Verlag gesetzten Inseraten für andere Zeitungen und Zeitschriften herzustellen waren. Für
Inserate, die infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen,
kann keine Haftung übernommen werden. Bei Anlieferung von nicht konformen Druckunterlagen
werden die zusätzlichen Aufwendungen vom Verlag zum Selbstkostenpreis an den Auftraggeber
weiterverrechnet. Bei Mischfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten.
Anspruch auf Preisnachlass besteht nur dann, wenn das Inserat durch grosse Mängel in der
technischen Wiedergabe die Werbewirkung einbüsst.

8. Reklamationen

Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen. Bei
berechtigten Reklamationen erfolgt eine Vergütung prioritär via Sachleistungen (z.B. ein Ersatzinserat
in einer Folgeausgabe oder online). So oder so werden im Maximum die Kosten des Inserates
vergütet. Jede weitere Forderung ist ausgeschlossen. Anderslautende Bedingungen in Bestellungen
oder AGB des Auftraggebers sind ungültig.

9. Konkurrenzausschluss

Ein Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden.

10. Betriebsunterbrechungen

Betriebsunterbrechungen jeglicher Art oder Ursache (z. B. Rohstoffmangel, Arbeitseinstellungen,
Transporthindernisse oder andere Fälle höherer Gewalt), welche die Produktion und/oder den
Transport verzögern oder verunmöglichen, entbinden den Verlag ganz oder teilweise von der laut
Terminplan festgelegten Herausgabe der Zeitschrift. Eine aus solchen Gründen bedingte
Verschiebung des Erscheinungstermins berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag
zurückzutreten oder den Verlag für den allenfalls entstandenen Schaden in irgendeiner Form
verantwortlich zu machen.

11. Korrekte Angaben

Der Auftraggeber bzw. Anbieter garantiert für die Richtigkeit der Angaben in seinen dem Verlag zur
Verfügung gestellten Beiträgen und Materialien.

12. Archivierung

Der Auftraggeber bzw. Anbieter akzeptiert, dass redaktionelle Beiträge nicht nur analog und digital
veröffentlicht, sondern vom Verlag gleichzeitig elektronisch gespeichert und auch dort von Dritten
jederzeit eingesehen werden können.

13. Abtretung von Rechten an den Verlag

Der Auftraggeber bzw. Anbieter garantiert, dass er an den dem Verlag für eine Veröffentlichung in
dessen analogen und digitalen Medien und Archiven zur Verfügung gestellten Materialien (Texte,
Bilder, Filme, Skizzen, Pläne etc.) über alle notwendigen Rechte verfügt und diese dem Verlag abtritt.
Sollte der Auftraggeber diese Rechte oder Teile davon nur für eine beschränkte Dauer innehaben, so
hat er dies dem Verlag mindestens 30 Tage vor deren Ablauf schriftlich mitzuteilen.

14. Haftung

Verfügt der Auftraggeber bzw. Anbieter nicht oder verliert er nach der Veröffentlichung eines
redaktionellen Beitrages ab einem gewissen Zeitpunkt die Rechte für dessen Veröffentlichung und
hat er dies in letzterem Falle dem Verlag nicht rechtzeitig mitgeteilt, so hat er für allfällige Ansprüche,
die von Dritten gegenüber dem Verlag aufgrund einer redaktionellen Veröffentlichung aus
irgendeinem Rechtsgrund (namentlich wegen Persönlichkeitsverletzung, unlauteren Wettbewerbs,
Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten usw.) erhoben werden, samt den
damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten einzustehen.

15. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Veröffentlichung
von redaktionellen Beiträgen jetzt oder in Zukunft teilweise oder in ihrer Gesamtheit nichtig sein, hat
dies keinerlei Auswirkungen auf die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen. Die Parteien
werden sich in diesem Fall um Einigung bemühen oder die ungültige Bestimmung durch eine gültige
Bestimmung ersetzen, die den von den Parteien angestrebten Zweck bestmöglich erfüllt.

16. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz des Verlags. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer
Recht.

Luzern, im Januar 2023